Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Seabreeze Assist O.E.
Stand: 06.06.2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Seabreeze Assist O.E. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, digitales Marketing und verwandter Leistungen.
1.2 Anbieter: Seabreeze Assist O.E., eingetragen im griechischen Handelsregister (ΓΕΜΗ), Sitz: Elevtheriou Venizelou 43, 81100 Mytilini, Griechenland, ΑΦΜ: 802862076, ΔΟΥ: Mytilini, E-Mail: info@seabreeze-assist.com.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von Art. 2 griech. ZGB (A.K.) bzw. § 14 BGB. Verbraucherverträge sind vom Anwendungsbereich dieser AGB ausgeschlossen.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsangebot und Ausschlusskriterien
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
- Erstellung und Gestaltung von Websites
- Website-Migration und Hosting-Wechsel
- Domain-Verwaltung und Domain-Umzüge
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Suchmaschinenwerbung (SEA / Google Ads)
- Beratungsleistungen im Bereich digitale Präsenz
2.2 Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aufträge werden insbesondere abgelehnt, wenn der Inhalt oder Zweck der zu erstellenden Website oder Kampagne:
- politischer Natur ist oder politische Parteien, Wahlkampagnen oder staatliche Institutionen bewirbt
- religiösen oder weltanschaulichen Inhalt propagiert oder einer Glaubensgemeinschaft dient
- erotische, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte enthält oder verbreitet
- Glücksspiel, Wetten oder damit verbundene Dienstleistungen bewirbt (ohne behördliche Genehmigung)
- illegale Produkte, Substanzen oder Dienstleistungen anbietet oder fördert
- diskriminierende, rassistische, extremistische oder menschenfeindliche Inhalte verbreitet
- gegen geltendes griechisches, europäisches oder internationales Recht verstößt
- Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt
- Aktivitäten fördert, die Menschen oder Tieren Schaden zufügen können
2.3 Die Entscheidung über die Ablehnung eines Auftrags liegt im alleinigen Ermessen des Auftragnehmers. Ein Anspruch auf Begründung besteht nicht. Bereits geleistete Zahlungen für abgelehnte Aufträge werden vollständig erstattet.
§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, oder (b) Beginn der Leistungserbringung nach Eingang der Bestellung und ggf. der vereinbarten Anzahlung.
3.3 Für jeden Auftrag wird ein individuelles Angebot erstellt, das Leistungsumfang, Vergütung, Zeitplan und besondere Bedingungen festlegt. Das Angebot wird Bestandteil des Vertrags.
3.4 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen der Vergütung und des Zeitplans führen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen griechischen Mehrwertsteuer (ΦΠΑ) in der jeweils gültigen Höhe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Zahlungsmodalitäten werden individuell vereinbart. Übliche Modelle sind:
- Einmalzahlung vor Projektbeginn
- Anzahlung (50 %) bei Auftragserteilung, Restzahlung bei Projektabschluss
- Meilensteinbasierte Zahlung gemäß Projektplan
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß Art. 345 griech. ZGB zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
4.5 Rechnungen werden automatisiert über das System Elorus ausgestellt und entsprechen den Anforderungen des griechischen Steuerrechts (myDATA / ΑΑΔΕ).
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen und ggf. zur Anpassung der Vergütung.
5.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Bilder, Texte und sonstigen Materialien. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
§ 6 Rückerstattung und Stornierung
6.1 Da es sich um individuell angepasste Dienstleistungen handelt, gilt grundsätzlich folgende Stornierungsregelung:
- Stornierung vor Projektbeginn: vollständige Erstattung geleisteter Zahlungen
- Stornierung nach Projektbeginn, aber vor Fertigstellung: Erstattung abzüglich der bereits erbrachten Leistungen zum vereinbarten Stundensatz
- Stornierung nach Abnahme / Lieferung: keine Erstattung
6.2 Jede Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer.
6.3 Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters (insbesondere Stripe) werden bei Erstattungen nicht rückerstattet, da diese vom Zahlungsdienstleister einbehalten werden und dem Auftragnehmer nicht gutgeschrieben werden.
6.4 Ansprüche auf Rückerstattung wegen Mängeln bleiben unberührt (siehe § 7).
§ 7 Gewährleistung und Haftung
7.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Mängeln der erbrachten Leistung hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung.
7.2 Keine Erfolgsgarantie: Der Auftragnehmer garantiert ausdrücklich keine bestimmten Ergebnisse hinsichtlich Suchmaschinenrankings (SEO), Klickzahlen, Conversions oder sonstiger Marketing-KPIs. Suchmaschinenbetreiber ändern ihre Algorithmen eigenständig; dies liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
7.3 Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden haftet der Auftragnehmer nicht, soweit gesetzlich zulässig.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 An den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Websites, Designs, Texte, Code) verbleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck, sofern nicht anders vereinbart.
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu nennen und in seinem Portfolio zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Datenschutz
9.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / EU 2016/679), dem griechischen Datenschutzgesetz (Ν. 4624/2019) sowie der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter
https://seabreeze-assist.com/privacy-policy/.
9.2 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erforderlich ist, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruht.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Hellenischen Republik (Griechenland) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers in Griechenland zuständig, sofern gesetzlich zulässig.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.